Elternbeirat

„Der Elternbeirat – Kür der Elternbeteiligung am Bach?“ Wenn der Elternbeirat die Kür ist, was ist dann die Pflicht der Elternbeteiligung am Bach? Was bedeutet überhaupt „Elternbeteiligung“?

Bei der Informationsveranstaltung für die Eltern der Viertklass-Schüler*innen werden von Seiten des Elternvertreters in seinem Grußwort nicht nur die Erwartungen der anwesenden Eltern an das Bach, sondern auch die Erwartungen der Eltern am Bach an die kommenden Eltern thematisiert. Demnach ist es eine elementare Erwartung, dass sich die Eltern der neuen Sextaner auch nach der Grundschulzeit weiterhin für das Kind und seine Lebenswelt Schule interessieren. Dies bedeutet zum einen, dass die Eltern den schulischen Alltag des Kindes aufmerksam wahrnehmen. Im Gespräch mit dem Kind können Themen der verschiedenen Unterrichtsfächer aufgegriffen werden, der Klassenstufe angemessen sollte das Kind im Lernen der Unterrichtsinhalte unterstützt und begleitet werden. Zum anderen wünschen wir es uns am Bach aber auch, dass sich die Eltern gerne und bewusst in das Schulleben neben dem Unterricht aktiv einbringen. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, indem die Eltern Veranstaltungen am Bach besuchen, sich inhaltlich und organisatorisch in die Gestaltung der Aktivitäten einbringen und damit dem Kind zeigen, dass Schule, dass das Bach, einen wichtigen Teil des Familienlebens ausmacht.

Diese Gedanken münden bei der Frage zur Wahl der weiterführenden Schule im Beitrag des Elternvertreters in den Appell, dass die Viertklass-Eltern nicht die vermeintlich beste Schule für das Kind suchen sollen (nach welchen Kriterien wird denn die „beste Schule“ definiert?), sondern die Schule, die für die Familie am geeignetsten ist. Die Erwartung der „Pflicht der Elternbeteiligung“ wird also schon formuliert, bevor die Kinder und Eltern am Bach sind.

In der Literatur werden verschiedene Stufen der Beteiligung beschrieben, die von reiner Information oder Anhörung als Vorstufen der Partizipation über Einbeziehung und Mitbestimmung bis hin zu einer (teilweisen) Entscheidungskompetenz reichen. Für all diese Stufen finden sich im Rahmen der Elternbeteiligung am Bach Beispiele. Gleichzeitig ist es aber immer wieder eine große Herausforderung, zwischen den verschiedenen Stufen der Beteiligung zu differenzieren. Nicht in jedem Bereich des Schullebens ist jede Stufe der Beteiligung möglich. So gibt es Bereiche, bei denen die regelmäßige und frühzeitige Information der Eltern die angemessene Form der Beteiligung darstellt (z.B. die Leistungsbeurteilung des Kindes). Hier kann es selbstverständlich keine Mitbestimmung, geschweige denn Entscheidungskompetenz der Eltern geben. Andererseits können wie z.B. beim Elterngebetskreis eigene Eltern-Aktivitäten entwickelt und gestaltet werden, so dass die Beteiligung eine viel höhere Stufe erreicht.

Wie sehen die Möglichkeiten der Elternbeteiligung aber im Konkreten aus? Es gibt Angebote zur Information bzw. zum Gespräch zwischen Eltern und Lehrkraft in den jeweiligen Sprechstunden der Lehrkräfte sowie am Elternsprechtag. Einzelne Klassen nutzen den Verlauf des Schuljahrs zu eigenen Gemeinschaftsaktivitäten wie Adventsfeier oder auch Abschlussfest am Schuljahresende, bei deren Gestaltung die Eltern eine zentrale Rolle einnehmen. Bei der Begrüßung der neuen Sextaner-Eltern an deren erstem Schultag, beim Besuch des eigenen Elternabends, bei der Mithilfe rund um den Bach-Lauf oder auch durch Unterstützung beim Schulfest (in den einzelnen Klassen oder auch z.B. am Grillstand) oder beim Sommerkonzert gibt es weitere Anlässe zur Beteiligung aller Eltern. Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, stellt aber gleichzeitig einen Einblick in die Felder einer „Pflicht der Elternbeteiligung am Bach“ dar. Schöner als die Pflicht ist häufig die Kür. Kann man das für die in der Überschrift genannte Arbeit des Elternbeirats am Bach auch sagen? Eine Kür erfordert eine besondere Bereitschaft, sich für etwas einzubringen, und damit auf jeden Fall auch etwas mehr an Zeit. Dafür gibt dieses Mehr an Aufwand aber auch ein Mehr an möglicher und erlebter Beteiligung. Konkret können hier als Informationsangebote die beiden Elternbeiratssitzungen im Schuljahr erwähnt werden. Von Seiten der Schulleitung, der Schüler*innenvertreter und des Elternbeiratsvorstands werden erweiterte Informationen gegeben, je nach Thema ist eine Diskussion zum Austauschen und Aufgreifen unterschiedlicher Sichtweisen wichtig. Einen besonderen Anlass im Lauf eines Schuljahres stellt die gemeinsame Adventsfeier von Lehrerschaft und Elternvertreter*innen dar, weil hier Gespräche fern des aktuellen Schulalltags im Vordergrund stehen. Das Miteinander von Elternvertreter*innen und Lehrer*innen kann (und soll) entwickelt und gepflegt werden. Gleichzeitig ist diese Feier auch ein kleines Dankeschön an die Elternvertreter*innen für ihre Arbeit im Schuljahr. Durch musikalische Beiträge von Schüler*innen des Neigungsfachs Musik wird der Abend in besonderer Weise kulturell bereichert.

Auf der Klassenebene sind die Elternvertreter*innen ein wichtiges Bindeglied unter den Eltern, aber auch zwischen Eltern und Lehrer*innen. Das zeigt sich u.a. daran, dass die Elternbeiräte für die Elternabende verantwortlich sind, zu diesen einladen und auch den Abend moderieren sollen. Es ist sicherlich nicht immer leicht, die unterschiedlichen Interessen unter den Eltern, aber auch zwischen Eltern und Lehrer*innen unter einen Hut zu bringen. Dies stellt in Konfliktsituationen eine besondere Herausforderung dar. Schließlich stellen die Elternvertreter*innen durch das Weiterleiten von verschiedensten Mails des EB-Vorstands oder auch von Seiten der Schulleitung den Informationsfluss innerhalb der Elternschaft sicher.

Eine besondere Form der Elternbeteiligung nimmt der EB-Vorstand wahr. Aus den Elternvertreter*innen aller Klassen übernehmen fünf Personen die verschiedenen Funktionen im Vorstand. Neben den o.g. Anlässen können stichwortartig die Unterstützung bei der Informationsveranstaltung für die Eltern der 4. Klässler, beim Schulfest und beim Tag der offenen Tür, aber auch das Grußwort bei der Abiturfeier und das Organisieren des Getränkeverkaufs beim Sommerkonzert genannt werden. Pädagogische Foren werden gemeinsam mit der Schulleitung oder besonders engagierten Lehrkräften geplant und durchgeführt. Thematisch beschäftigten sich zuletzt diese Veranstaltungen mit Fragen rund um einen Auslandsaufenthalt während oder nach der Schulzeit sowie der Frage „Smartphone – Fluch oder Segen?“.

Der EB-Vorstand ist als Vertretung der Elterninteressen in Ausschüssen (z.B. Mensaausschuss, Schulausschuss) aktiv, nimmt an den Gesamtkonferenzen teil und hat regelmäßig Kontakt zur Schulleitung. In die Gestaltung des Wechsels der Schulleitung war der EB-Vorstand aktiv eingebunden. Die wesentlichen Informationen zur Arbeit des EB-Vorstands werden auf der Homepage unter „der Elternbeirat informiert“ zusammenfassend dargestellt.

„Gelingende Elternbeteiligung findet dann statt, wenn Eltern in der Schule bei den Lehrkräften willkommen sind, ein offenes Verhalten zueinander entwickeln und auf Augenhöhe in Kenntnis der jeweils eigenen Rolle zusammenarbeiten“. Diesem Anspruch (in Anlehnung an die Deutsche Gesellschaft für Demokratiepädagogik e.V. formuliert) stellen wir uns am Bach-Gymnasium stets aufs Neue und werden ihm auch in besonderer Weise in unserem Miteinander gerecht. Hierbei erfahren die Eltern, die Elternvertreter*innen und die Mitglieder des EB-Vorstands Unterstützung von vielerlei Seiten. Daher dankt der EB-Vorstand der Schulleitung und dem Lehrerkollegium, der SMV und allen am Schulleben Beteiligten für das entgegengebrachte Vertrauen und die wertschätzende Zusammenarbeit. Ein besonderes Dankeschön geht an die gewählten Elternvertreter*innen, die sich Schuljahr für Schuljahr der Kür der Elternbeteiligung stellen.