Schulausschuss

Der Schulausschuss ist für den pädagogischen und wirtschaftlichen Rahmen der Vorgaben der Stiftungsorgane verantwortlich. Er gewährleistet die Verbindung der Schule zum kirchlichen, diakonischen, gesellschaftlichen und politischen Umfeld und wahrt ihre historische Eigenart und Tradition. Er fördert die Zusammenarbeit mit den ehemaligen Schüler*innen sowie den Eltern und hält den Kontakt zu den Förderern der Schule.

Der Schulausschuss tritt in der Regel dreimal jährlich zu seinen Sitzungen zusammen und hat dabei folgende Aufgaben.

  1. Beratung und Beschluss des Entwurfs eines Wirtschafts- und Stellenplans sowie des Entwurfs der Investitionsplanung für die Schule im Einvernehmen mit dem Stiftungsvorstand.
  2. Beschluss der Höhe der Elternbeiträge im Einvernehmen mit dem Stiftungsvorstand.
  3. Regelmäßige Information über die Personalentwicklung sowie über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Entwicklungen durch die Schulleitung und die Verwaltungsleitung.
  4. Beratung und Beschluss über die Fragen der Weiterentwicklung und des Profils der Schule und des Profils am Schulstandort im Rahmen der Vorgaben der Stiftungsorgane.
  5. Vorschlagsrecht zu den Mitgliedern des Stiftungsrates.
  6. Vorschlag zur Berufung der Leiterinnen und Leiter der Schulen, deren Stellvertretung und der Verwaltungsleitung an den Stiftungsvorstand.
  7. Verabschiedung der Leitsätze der Schule

Dem Schulausschuss gehören drei bis sechs Personen an, die die Voraussetzungen für die Berufung in den Stiftungsrat erfüllen und nicht selbst beruflich an einer Schule der Stiftung tätig sind. Weitere Mitglieder sind die Schulleiterin, bis zu zwei weitere Mitglieder der Schulleitung, die Verwaltungsleiterin, ein Mitglied des Elternbeirats sowie ein Mitglied der Mitarbeitervertretung.

Die Mitglieder des Schulausschusses werden auf Vorschlag des Schulausschusses vom Stiftungsrat berufen. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Der Schulausschuss wählt einen Vorsitzenden bzw. eine Vorsitzende aus seiner Mitte.