Schulsozialarbeit

Liebe Schüler/innen, Lehrer/innen und Eltern,

ich freue mich euch und Sie herzlich als neue Schulsozialarbeiterin begrüßen zu dürfen.

»Die meisten Menschen verbringen mehr Zeit und Kraft damit, um Probleme herumzureden, als sie anzupacken« Henry Ford

Was macht eine Schulsozialarbeiterin eigentlich? Sie …

  • ist eine vertrauensvolle Ansprechpartnerin
  • fördert das soziale Miteinander zwischen den Schüler*innen, in Klassen oder Gruppen
  • unterstützt bei der Bewältigung von Konflikten
  • vermittelt zu Beratungsstellen und Einrichtungen
  • informiert über Spiel- und Freizeitangebote
  • unterliegt der Schweigepflicht

 Zu mir kann man kommen bei… 

  • Fragen oder Sorgen
  • familiären oder schulischen Krisen
  • sozialen Auffälligkeiten
  • Konflikten mit Freunden, Mitschülern, Lehrkräften, Eltern, …
  • Verhaltensproblemen
  • persönlichen Problemen und Krisen
  • Mobbing
  • allem, was dich bewegt

 Das Angebot ist …

  • freiwillig
  • kostenlos
  • vertraulich (Schweigepflicht)

Ich habe für jeden ein offenes Ohr und stehe gern bei jeglichen Angelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite.

Ich freue mich euch und Sie kennenzulernen!

Kontakt
Isabel Huber
schulsozialarbeit@bachgymnasium.de
Mobil: 0160 429 4529
Chat talk,talk,talk (Mein Bach -> Kommunikation; auch anonym!)

 

Gerne kann man auch bei mir im 5. Stock vorbeikommen.

… zu folgenden Zeiten:

Montag – Donnerstag:
08:30 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 
08:30 Uhr – 13:00 Uhr

Rahmenkonzept der Schulsozialarbeit am Bach-Gymnasium

Eine*n Schulsozialarbeiter*in an der Schule zu haben gilt heute als Qualitätsmerkmal für eine gute Schule und dient als Ergänzung zum Erziehungs- und Bildungsauftrag. Schulsozialarbeiter*innen fördern die Kinder und Jugendlichen individuell mit ihren lebensweltbezogenen und lebenslagenorientierten Leistungsangeboten. Beratend und unterstützend steht die Schulsozialarbeit auch den Lehrkräften und Erziehungsberechtigten zur Seite. Um die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu fördern, arbeitet die Schulsozialarbeit deshalb in Netzwerken gemeinsam mit der Schule, mit Erziehungsberechtigten und relevanten Institutionen zusammen (vgl. Kommunalverband Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS), Informationen zur Schulsozialarbeit). Orientierend an der Aussage des KVJS versteht sich die Schulsozialarbeit am JohannSebastian-Bach-Gymnasium als ein präventives Jugendhilfeangebot, welches sozialpädagogisch und eigenständig arbeitet und im Schulalltag verankert ist. Die Schulsozialarbeit, als Teil der Jugendhilfe, versteht sich als bedeutsamer Ansprechpartner vor Ort für Fragen zur Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen. Die Angebote der Schulsozialarbeit zielen auf Prävention bei persönlichen und sozialen Problemlagen ab. Des Weiteren stehen konkrete Hilfestellungen bei der Alltagsbewältigung im Vordergrund und die Hilfe richtet sich je nach Bedarf schwerpunktmäßig auf die aktuelle Situation des Kindes bzw. des/der Jugendlichen. Durch die Kooperation mit allen Beteiligten des Schulalltags wird die Lebenswelt der Schule aktiv mitgestaltet.

Definition

„Unter Schulsozialarbeit wird […] ein Angebot der Jugendhilfe verstanden, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte kontinuierlich am Ort Schule tätig sind und mit Lehrkräften auf einer verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammenarbeiten, um junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern, dazu beizutragen, Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, Erziehungsberechtigte und LehrerInnen bei der Erziehung und dem erzieherischen Kindund Jugendschutz zu beraten und zu unterstützen sowie zu einer schülerfreundichen Umwelt beizutragen.“

(Speck, Karsten. 2006: Qualität und Evaluation in der Schulsozialarbeit. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften/ GWV Fachverlag GmbH. S. 23)

 

Gesetzliche Grundlagen

Als Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule basiert die Schulsozialarbeit auf mehreren Paragraphen des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Diese sind die gesetzliche Grundlage und für die Ausgestaltung der Schulsozialarbeit von Bedeutung. Folgend
genannte Paragraphen aus dem Grundgesetz (GG), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Kinder- und Jugendhilfegesetz und die bestehenden Regelungen im Schulgesetz, welche für die Schulsozialarbeit von besonderer Bedeutung sind, dienen als gesetzliche Grundlage:

§ 1 SGB VIII [Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe]
§ 8 SGB VIII [Beteiligung von Kindern und Jugendlichen]
§ 8a SGB VIII [Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung]
§ 11 SGB VIII [Jugendarbeit]
§ 13 SGB VIII [Jugendsozialarbeit]
§ 13a SGB VIII [Schulsozialarbeit]
§ 81 SGB VIII [Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen]
Ausführungen des SGB VIII im Kinder- und Jugendhilfegesetz für BadenWürttemberg (LKJHG) §§ 12- 16 § 1666 BGB [Gefährdung des Kindeswohls durch Eltern und Dritte]
§ 1 Schulgesetz (SchG) Baden-Württemberg [Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule]
Art. 1 und Art. 2 GG

 

Ziele und Zielgruppen

Hauptzielgruppe der Schulsozialarbeit sind alle Kinder und Jugendlichen in der Schule. Hierbei richtet sich die Arbeit vor allem an diejenigen, welche sich in schwierigen und krisenhaften Lebenssituationen befinden, einen besonderen Förderbedarf haben und
Unterstützung benötigen. Des Weiteren gehören die Erziehungsberechtigten, andere erwachsene Bezugspersonen, Lehrkräfte, Schulleitung sowie weitere pädagogische Mitarbeiter*innen zur Zielgruppe von Schulsozialarbeit.
Ziel der Angebote und Maßnahmen der Schulsozialarbeit ist die Förderung der jungen Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung. Hierbei werden die eigenen Stärken und Potentiale in den Vordergrund gerückt. Es wird geholfen, diese zu entdecken
und zu stärken, damit die individuellen Benachteiligungen vermieden und Beeinträchtigungen abgemildert werden. Die Schulsozialarbeit hilft somit den jungen Menschen eine Lebenskompetenz zu entwickeln, mit Hilfe der sie am gesellschaftlichen
Leben teilnehmen und dieses aktiv mitgestalten können. Die Schüler*innen werden durch die individuellen Hilfen dazu angeleitet, sich selbst zu helfen, und ermutigt, ihr Leben eigenständig und selbstbestimmt zu gestalten.

 

Handlungsfelder

Die Handlungsfelder orientieren sich an den Kernaufgaben der Schulsozialarbeit. Diese haben sowohl einen präventiven als auch intervenierenden Auftrag im Sinne einer lebensweltorientierten Jugendhilfe. Sie beinhalten das vom KVJS beschriebene Leistungsspektrum der Schulsozialarbeit:

– Einzelfallhilfe und Beratung in individuellen Problemlagen
– Projekte und Arbeit mit Schulklassen, sozialpädagogische Gruppenarbeit
– die inner- und außerschulische Vernetzung und Gemeinwesenarbeit
– offene Angebote für Schüler*innen

Im Folgenden werden Methoden im Handlungsfeld der Schulsozialarbeit am BachGymnasium aufgezeigt:

 

Handlungsprinzipien

Die Handlungsprinzipien von Schulsozialarbeit bilden die Grundlage, auf der die Ziele im Arbeitsfeld formuliert und die Zielerreichung kontrolliert wird. Sie beschreiben die Haltung der Fachkräfte, die es braucht, um für die Schüler*innen ein*e verlässliche*r und vertrauensvolle*r Ansprechpartner*in zu sein. Im Mittelpunkt des Handelns der Schulsozialarbeit stehen die Förderung der Entwicklung junger Menschen und die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen. Da sich die Arbeit an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen orientiert und diese sich nicht nur auf die Institution Schule beschränkt, ist es wichtig, darüber hinaus einen ganzheitlichen Blick auf den unmittelbaren Sozialraum zu haben. Somit sind Kooperationen mit anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit ein wichtiger Bestandteil.

Vertraulichkeit

Gesprächsinhalte sowie Informationen aus Beteiligung an Interaktionen werden vertraulich behandelt. Ohne die ausdrückliche Genehmigung der betroffenen Kinder/ Jugendlichen werden keine Informationen weitergegeben. Ausnahmen hiervon können
Eigen- und Fremdgefährdung oder Kindeswohlgefährdung sein.

Freiwilligkeit

Die Angebote der Schulsozialarbeit sind für die Kinder und Jugendlichen grundsätzlich freiwillig. Hiervon ausgenommen sind Veranstaltungen innerhalb des Unterrichts.

Niedrigschwelligkeit

Die Schüler*iinnen haben einen direkten und unmittelbaren Zugang zur Schulsozialarbeit. Sie können sich jederzeit mit ihren Anliegen an die Schulsozialarbeit wenden.

Ressourcenorientierung und Ganzheitlichkeit

Die Probleme der Kinder und Jugendlichen werden ohne Voreingenommenheit ernst genommen, ganzheitlich betrachtet und vorhandene Ressourcen werden herausgearbeitet.

Lebensweltbezug

Schulsozialarbeit orientiert ihre Angebote und Beratung an den Lebenswelten der Schüler*innen.

Prävention

Eine vorbeugende und vorausschauende Arbeit mit den am Schulleben Beteiligten, vor allem mit den jungen Menschen, ist ein Grundprinzip der Schulsozialarbeit.

Diversität, Inklusion und Chancengleichheit

Mit ihrem diversitätsbewussten und inklusiven Arbeitsansatz bietet Schulsozialarbeit jungen Menschen Erfahrungs- und Handlungsräume, ihre individuellen Interessen, Potentiale und Ressourcen zu erkennen, selbstbestimmt zu entscheiden und zu handeln. Darüber hinaus trägt Schulsozialarbeit dazu bei, Zugänge und Übergänge strukturell zu erleichtern und Diskriminierung entgegenzuwirken.

Das Thema Kinderschutz und damit die körperliche, emotionale und sexuelle Unversehrtheit von Kindern ist in der Schule und Jugendhilfe von besonderer Relevanz. Im § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), einem Teil
des Bundeskinderschutzgesetzes, sind ausdrücklich die Berufsgruppen der Lehrer*innen und Sozialarbeiter*innen genannt, die bei gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung zu handeln haben.

Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sind die betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie die Erziehungsberechtigten anzusprechen und entsprechende Hilfen anzubieten – sofern hierdurch nicht das Wohl der Kinder (weiter) gefährdet wird. Hierbei sollte die Schulsozialarbeit miteinbezogen werden. Bei Unsicherheiten oder zur weiteren Abklärung erhalten die Beteiligten von „insoweit erfahrenen Fachkräften“, welche bei dem zuständigen Jugendamt kontaktiert werden können, Unterstützung.

Kann oder will die Hilfe nicht angenommen werden oder erfolgt keine positive Veränderung bei Annahme der Hilfe, wird das Jugendamt informiert. Sollte es sich um eine akute Kindeswohlgefährdung handeln, bei welcher es um Leib und Leben geht, so ist das Jugendamt sofort einzuschalten.

In allen Fällen von Kindeswohlgefährdung ist der Datenschutz per Gesetz, Bundeskinderschutzgesetz (KKG), Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, § 4 in Verbindung mit StGB § 34 – Rechtfertigender Notstand, außer Kraft gesetzt.

Im Bereich der Schulsozialarbeit gibt es hinsichtlich der Datenschutzbestimmungen zu beachten, dass ein besonderer Schutz der vertraulichen Informationen gewährleistet werden muss. Hierbei gelten für die Jugendhilfe die Paragraphen §§ 61 ff. SGB VIII, § 35
SGB I und §§ 67 ff. SGB X.
Zudem unterliegt die Tätigkeit einem erhöhten Vertrauensschutz, welcher in § 203 StGB geregelt ist.

Die qualitative Weiterentwicklung und Sicherung der Schulsozialarbeit beinhaltet folgende Punkte:

  • Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung, Supervision und zum kollegialen Austausch (Teilnahme am Arbeitskreis Schulsozialarbeit)
  • Dokumentation und statistische Erfassung
  • mindestens einmal im Jahr ein Austauschgespräch mit der Schul- und Verwaltungsleitung
  • regelmäßiger Austausch und Kooperation mit den zuständigen Jugendämtern

Das Konzept wird, je nach aktuellen Erfordernissen und Veränderungen, unter Beteiligung aller Kooperationspartner fortgeschrieben.

Stand: 18.12.2021