Schulsozialarbeit

Liebe Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern,

ich freue mich euch und Sie herzlich als neue Schulsozialarbeiterin begrüßen zu dürfen.

»Die meisten Menschen verbringen mehr Zeit und Kraft damit, um Probleme herumzureden, als sie anzupacken« Henry Ford

Was macht eine Schulsozialarbeiterin eigentlich? Sie …

  • ist eine vertrauensvolle Ansprechpartnerin
  • fördert das soziale Miteinander zwischen den Schüler*innen, in Klassen oder Gruppen
  • unterstützt bei der Bewältigung von Konflikten
  • vermittelt zu Beratungsstellen und Einrichtungen
  • informiert über Spiel- und Freizeitangebote
  • unterliegt der Schweigepflicht

 Zu mir kann man kommen bei… 

  • Fragen oder Sorgen
  • familiären oder schulischen Krisen
  • sozialen Auffälligkeiten
  • Konflikten mit Freunden, Mitschülern, Lehrkräften, Eltern, …
  • Verhaltensproblemen
  • persönlichen Problemen und Krisen
  • Mobbing
  • allem, was dich bewegt

 Das Angebot ist …

  • freiwillig
  • kostenlos
  • vertraulich (Schweigepflicht)

Ich habe für jeden ein offenes Ohr und stehe gern bei jeglichen Angelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite.

Ich freue mich euch und Sie kennenzulernen!

Kontakt
Isabel Huber
schulsozialarbeit@bachgymnasium.de
Mobil: 0160 429 4529
Chat talk,talk,talk (Mein Bach -> Kommunikation; auch anonym!)

 

Gerne kann man auch bei mir im 5. Stock vorbeikommen.

… zu folgenden Zeiten:

Montag – Donnerstag:
08:30 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 
08:30 Uhr – 13:00 Uhr

Rahmenkonzept der Schulsozialarbeit am Bach-Gymnasium

Das Vorhandensein einer Schulsozialarbeiterin oder eines Schulsozialarbeiters gilt heute als wesentliches Merkmal für eine qualitativ hochwertige Schule und ergänzt den Erziehungs- und Bildungsauftrag auf vielfältige Weise. Durch individuelle Unterstützung und auf die Lebenswelt bezogene Leistungsangebote fördert die Schulsozialarbeit die Kinder und Jugendlichen in ihrer persönlichen Entwicklung. Dabei stehen sie nicht nur den Schüler*innen selbst, sondern auch den Lehrkräften und Erziehungsberechtigten beratend und unterstützend zur Seite.

Die Schulsozialarbeit am Johann-Sebastian-Bach-Gymnasium versteht sich gemäß den Grundsätzen des Kommunalverbandes Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) als präventives Jugendhilfeangebot. Sie ist fest im Schulalltag verankert und arbeitet eigenständig sowie sozialpädagogisch. Als wichtiger Ansprechpartner vor Ort für Fragen zur Bildung, Erziehung und Betreuung der Schüler*innen bietet sie präventive Maßnahmen bei persönlichen und sozialen Problemlagen an.

Die Angebote der Schulsozialarbeit zielen darauf ab, Schüler*innen bei der Bewältigung ihres Alltags zu unterstützen und je nach Bedarf individuelle Hilfestellungen anzubieten. Durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten des Schulalltags trägt die Schulsozialarbeit aktiv zur Gestaltung der Lebenswelt der Schule bei und fördert ein positives Schulklima sowie das Wohlbefinden der gesamten Schulgemeinschaft.

Definition

„Unter Schulsozialarbeit wird […] ein Angebot der Jugendhilfe verstanden, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte kontinuierlich am Ort Schule tätig sind und mit Lehrkräften auf einer verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammenarbeiten, um junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern, dazu beizutragen, Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, Erziehungsberechtigte und LehrerInnen bei der Erziehung und dem erzieherischen Kindund Jugendschutz zu beraten und zu unterstützen sowie zu einer schülerfreundichen Umwelt beizutragen.“

(Speck, Karsten. 2006: Qualität und Evaluation in der Schulsozialarbeit. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften/ GWV Fachverlag GmbH. S. 23)

Diese Beschreibung von Schulsozialarbeit hat Karsten Speck schon vor der offiziellen Einführung einer gesetzlichen Definition für ein besseres Verständnis von Schulsozialarbeit vorgenommen. In der Reform vom 07. Mai 2021 wurde im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII der § 13a eingeführt, welcher zum ersten Mal Schulsozialarbeit konkret definiert:

„Schulsozialarbeit umfasst sozialpädagogische Angebote nach diesem Abschnitt, die jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Träger der Schulsozialarbeit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammen. Das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben der Schulsozialarbeit wird durch Landesrecht geregelt. Dabei kann durch Landesrecht auch bestimmt werden, dass Aufgaben der Schulsozialarbeit durch andere Stellen nach anderen Rechtsvorschriften erbracht werden.“

Rahmenbedingungen

Gesetzliche Grundlagen

Als Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule basiert die Schulsozialarbeit auf mehreren Paragraphen des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Diese sind die gesetzliche Grundlage und für die Ausgestaltung der Schulsozialarbeit von Bedeutung. Folgend genannte Paragraphen aus dem Grundgesetz (GG), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Kinder- und Jugendhilfegesetz und die bestehenden Regelungen im Schulgesetz, welche für die Schulsozialarbeit von besonderer Bedeutung sind, dienen als gesetzliche Grundlage:

§ 1 SGB VIII [Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe]
§ 8 SGB VIII [Beteiligung von Kindern und Jugendlichen]
§ 8a SGB VIII [Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung]
§ 11 SGB VIII [Jugendarbeit]
§ 13 SGB VIII [Jugendsozialarbeit]
§ 13a SGB VIII [Schulsozialarbeit]
§ 81 SGB VIII [Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen]
Ausführungen des SGB VIII im Kinder- und Jugendhilfegesetz für BadenWürttemberg (LKJHG) §§ 12- 16 § 1666 BGB [Gefährdung des Kindeswohls durch Eltern und Dritte]
§ 1 Schulgesetz (SchG) Baden-Württemberg [Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule]
Art. 1 und Art. 2 GG

Ziele und Zielgruppen

Ziele

Die Ziele der Schulsozialarbeit sind vielfältig und zielen darauf ab, die individuelle und soziale Entwicklung der Schüler*innen zu fördern sowie ein positives Schulklima zu schaffen.

Hier sind einige der Hauptziele:

Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung
Die Schulsozialarbeit unterstützt die Schüler*innen dabei, ihre persönlichen Stärken und Ressourcen zu erkennen und weiterzuentwickeln. Dies umfasst die Förderung von Selbstbewusstsein, Selbstwertgefühl, Empathie, sozialen Kompetenzen und die Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien.

Prävention von Risikoverhalten
Ein wichtiges Ziel der Schulsozialarbeit ist es, präventiv gegen Risikoverhalten wie Sucht, Gewalt, Mobbing oder Schulabbruch vorzugehen. Durch gezielte Aufklärung, Sensibilisierung und Stärkung von Schutzfaktoren sollen problematische Verhaltensweisen vermieden werden.

Unterstützung bei schulischen Herausforderungen
Die Schulsozialarbeit bietet Unterstützung bei schulischen Herausforderungen wie Lernschwierigkeiten, Leistungsdruck, Konflikten im Klassenzimmer oder Schwierigkeiten im Umgang mit Lehrkräften.

Beratung und Unterstützung
Ein weiteres Ziel ist die Beratung und Unterstützung von Schüler*innen, Eltern und Lehrkräften. Hierbei geht es um die Bewältigung von persönlichen Problemen, Familienkonflikten, schulischen Herausforderungen und die Vermittlung von weiterführenden Hilfsangeboten.

Förderung von Partizipation und Mitbestimmung
Die Schulsozialarbeit strebt danach, die Partizipation und Mitbestimmung der Schüler*innen zu fördern. Dies beinhaltet die Beteiligung an schulischen Entscheidungsprozessen, die Gestaltung des Schullebens und die Förderung demokratischer Werte und Prinzipien.

Krisenintervention
Die Schulsozialarbeit steht auch bereit, um in Krisensituationen zu intervenieren und Notfallhilfe zu leisten. Dies kann bei persönlichen Krisen, familiären Problemen oder traumatischen Ereignissen erforderlich sein.

Insgesamt zielt die Schulsozialarbeit darauf ab, ein unterstützendes und förderliches Umfeld für die Schüler*innen zu schaffen, in dem sie sich wohl fühlen, ihre Potenziale entfalten können und erfolgreich am schulischen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Zielgruppen

Die Zielgruppen der Schulsozialarbeit sind vielfältig und umfassen verschiedene Akteure im schulischen Umfeld. Die Gründe, warum diese Gruppen als Zielgruppen der Schulsozialarbeit betrachtet werden, sind ebenso vielschichtig:

Schüler*innen
Die primäre Zielgruppe der Schulsozialarbeit sind die Schüler*innen selbst. Sie stehen im Mittelpunkt der Arbeit, da sie direkte Nutznießer der Unterstützungsangebote sind. Schulsozialarbeit richtet sich an alle Schüler*innen unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder sozialem Hintergrund. Die Schüler*innen sind diejenigen, die von den verschiedenen Angeboten der Schulsozialarbeit profitieren und Unterstützung bei persönlichen, schulischen oder sozialen Problemen erhalten können.

Erziehungsberechtigte
Eltern und Erziehungsberechtigte sind ebenfalls wichtige Zielgruppen der Schulsozialarbeit. Sie spielen eine entscheidende Rolle im Leben der Schüler*innen und ihre Beteiligung und Zusammenarbeit ist für den Erfolg der Schulsozialarbeit von großer Bedeutung. Schulsozialarbeit bietet Beratung, Unterstützung und Hilfestellung für Eltern an, sei es bei der Bewältigung von Erziehungsfragen, der Förderung der elterlichen Kompetenzen oder der Vermittlung von weiterführenden Hilfsangeboten.

Lehrkräfte
Lehrkräfte gehören ebenfalls zur Zielgruppe der Schulsozialarbeit. Sie sind unmittelbar an der Bildungs- und Erziehungsarbeit beteiligt und können wichtige Informationen über die Schüler*innen liefern. Schulsozialarbeit bietet Lehrkräften Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikten im Klassenzimmer, im Umgang mit schwierigen Schüler*innen oder bei der Entwicklung von präventiven Maßnahmen.

Schulleitung und Verwaltung
Die Schulleitung und die Verwaltung der Schule sind ebenfalls wichtige Zielgruppen der Schulsozialarbeit. Sie tragen die Verantwortung für die organisatorische und pädagogische Gestaltung der Schule und können die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Schulsozialarbeit maßgeblich beeinflussen. Schulsozialarbeit bietet Unterstützung bei der Entwicklung von schulinternen Konzepten, der Förderung eines positiven Schulklimas und der Koordination von Maßnahmen zur Schulentwicklung.

Die Zielgruppen der Schulsozialarbeit werden definiert, weil sie direkte oder indirekte Einflussfaktoren auf das Wohlbefinden und die Entwicklung der Schüler*innen haben. Durch die Einbeziehung und Zusammenarbeit mit diesen verschiedenen Akteuren im schulischen Umfeld kann die Schulsozialarbeit ganzheitliche Unterstützung und Hilfe für die Schüler*innen gewährleisten und somit einen nachhaltigen Beitrag zur Förderung ihres Wohlbefindens und ihrer Entwicklung leisten.

Handlungsprinzipien

Die Handlungsprinzipien von Schulsozialarbeit bilden die Grundlage, auf der die Ziele im Arbeitsfeld formuliert und die Zielerreichung kontrolliert wird. Sie beschreiben die Haltung der Fachkräfte, die es braucht, um für die Schüler*innen ein*e verlässliche*r und vertrauensvolle*r Ansprechpartner*in zu sein. Im Mittelpunkt des Handelns der Schulsozialarbeit stehen die Förderung der Entwicklung junger Menschen und die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen. Da sich die Arbeit an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen orientiert und diese sich nicht nur auf die Institution Schule beschränkt, ist es wichtig, darüber hinaus einen ganzheitlichen Blick auf den unmittelbaren Sozialraum zu haben. Somit sind Kooperationen mit anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit ein wichtiger Bestandteil.

Vertraulichkeit
Gesprächsinhalte sowie Informationen aus Beteiligung an Interaktionen werden vertraulich behandelt. Ohne die ausdrückliche Genehmigung der betroffenen Kinder und Jugendlichen werden keine Informationen weitergegeben. Ausnahmen hiervon können Eigen- und Fremdgefährdung oder Kindeswohlgefährdung sein.

Freiwilligkeit
Die Angebote der Schulsozialarbeit sind für die Kinder und Jugendlichen grundsätzlich freiwillig. Hiervon ausgenommen sind Veranstaltungen innerhalb des Unterrichts.

Niedrigschwelligkeit
Die Schüler*innen haben einen direkten und unmittelbaren Zugang zur Schulsozialarbeit. Sie können sich jederzeit mit ihren Anliegen an die Schulsozialarbeiterin wenden.

Ressourcenorientierung und Ganzheitlichkeit
Die Probleme der Kinder und Jugendlichen werden ohne Voreingenommenheit ernst genommen, ganzheitlich betrachtet und vorhandene Ressourcen werden herausgearbeitet.

Lebensweltbezug
Schulsozialarbeit orientiert ihre Angebote und Beratung an den Lebenswelten der Schüler*innen.

Prävention
Eine vorbeugende und vorausschauende Arbeit mit den am Schulleben Beteiligten, vor allem mit den jungen Menschen, ist ein Grundprinzip der Schulsozialarbeit.

Diversität, Inklusion und Chancengleichheit
Mit ihrem diversitätsbewussten und inklusiven Arbeitsansatz bietet Schulsozialarbeit jungen Menschen Erfahrungs- und Handlungsräume, ihre individuellen Interessen, Potentiale und Ressourcen zu erkennen, selbstbestimmt zu entscheiden und zu handeln. Darüber hinaus trägt Schulsozialarbeit dazu bei, Zugänge und Übergänge strukturell zu erleichtern und Diskriminierung entgegenzuwirken.

Standort und Kontakt

Das Büro der Schulsozialarbeiterin befindet sich im 5. Stock des Hauptgebäudes. Die Arbeitszeiten sind von Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr. Termine können auch nach Bedarf vereinbart werden. Für Anfragen und Informationen steht die Schulsozialarbeiterin per E-Mail unter huber@bachgymnasium.de sowie telefonisch unter 0160 4294529 zur Verfügung. Am Eingang des Büros sowie im Lehrerzimmer gibt es Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme. Neben einem Briefkasten am Büroeingang stehen vorgefertigte Zettel für die Schüler*innen bereit, die ebenfalls zur Kontaktaufnahme genutzt werden können, falls gerade niemand im Büro anzutreffen ist. Aktuell befindet sich noch im Lehrerzimmer (wird sich in Kürze ändern), gegenüber des runden Tisches am Fenster, ein weiterer Platz der Schulsozialarbeiterin, gekennzeichnet durch eine Holzbriefbox. Auch hier liegen vorgefertigte Zettel bereit, mit denen Kontakt aufgenommen werden kann. Zur verbesserten Orientierung und Kommunikation gibt es verschiedene Beschilderungen am Büroeingang. Neben einer offenen Tür mit dem Schild „Ich bin da“, wird unter anderem angezeigt, wenn sie sich z.B. in einem Gespräch oder im Lehrerzimmer befindet. Zudem gibt es eine Abwesenheitsbeschilderung mit den Optionen „Gleich wieder da” und „Gerade nicht am Platz”. Bei „Gleich wieder da” ist die Schulsozialarbeiterin kurzfristig abwesend und wird voraussichtlich innerhalb kurzer Zeit zurück sein. Bei „Gerade nicht am Platz” ist sie entweder im Schulhaus unterwegs, hat Termine außerhalb oder ist vorübergehend nicht in der Schule. Zusätzlich wird immer mit angezeigt, ab wann die Schulsozialarbeiterin voraussichtlich wieder da sein wird. Des Weiteren wird auf dem Vertretungsplan bekannt gegeben, wenn die Schulsozialarbeit abwesend ist.

Handlungsfelder

Die Handlungsfelder der Schulsozialarbeit bilden das grundlegende Gerüst für die Aktivitäten und Interventionen, die von der Schulsozialarbeiterin innerhalb der Schule durchgeführt werden. Diese Felder umfassen eine breite Palette von Aufgaben und Zielsetzungen, die darauf abzielen, das Wohlbefinden der Schüler*innen zu fördern, ihre schulischen Leistungen zu verbessern und ein positives Schulklima zu schaffen.

Im Folgenden werden die Hauptbereiche der Handlungsfelder detailliert beschrieben:

Individuelle Unterstützung
Dieses Handlungsfeld konzentriert sich auf die individuelle Unterstützung von  Schüler*innen in verschiedenen Lebensbereichen. Hierbei geht es darum, auf die Bedürfnisse einzelner Schüler*innen einzugehen, sei es durch Beratung, Krisenintervention oder Unterstützung bei persönlichen Problemen. Ziel ist es, Schüler*innen dabei zu helfen, persönliche Herausforderungen zu bewältigen und ihre persönliche Entwicklung zu fördern.

Prävention und Intervention
Prävention und Intervention sind zentrale Aufgaben der Schulsozialarbeit. Dieses Handlungsfeld befasst sich mit der Vorbeugung von Verhaltensproblemen, Sucht, Mobbing und anderen sozialen Schwierigkeiten. Gleichzeitig umfasst es auch die schnelle und effektive Intervention bei akuten Problemen, um negative Entwicklungen frühzeitig zu stoppen und zu lösen.

Eltern- und Familienarbeit
Die Zusammenarbeit mit Eltern und Familien ist ein entscheidender Bestandteil der Schulsozialarbeit. In diesem Handlungsfeld geht es darum, eine vertrauensvolle Beziehung zu den Familien der Schüler*innen aufzubauen, sie in den schulischen Entwicklungsprozess einzubeziehen und sie bei der Bewältigung von Erziehungsfragen und familiären Herausforderungen zu unterstützen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule, Schulsozialarbeit und Elternhaus trägt maßgeblich zum schulischen Erfolg der Schüler*innen bei.

Gemeinwesenarbeit
Die Schulsozialarbeit ist auch in das lokale Gemeinwesen eingebettet. In diesem Handlungsfeld geht es darum, mit anderen sozialen Einrichtungen, Organisationen und Gemeinschaftsgruppen zusammenzuarbeiten, um ein unterstützendes Netzwerk für die Schüler*innen und ihre Familien zu schaffen. Durch die Stärkung der Bindungen zwischen Schule und Gemeinwesen können Ressourcen gebündelt und die Lebensqualität in der gesamten Gemeinde verbessert werden.

Die Handlungsfelder der Schulsozialarbeit sind eng miteinander verbunden und ergänzen sich gegenseitig. Mit einer ganzheitliche Herangehensweise kann die Schulsozialarbeiterin einen effektiven Beitrag zur Förderung des Wohlbefindens und der Entwicklung der Schüler*innen leisten.

Methoden

Die Schulsozialarbeit bedient sich einer Vielzahl von Methoden, um die definierten Handlungsfelder effektiv umzusetzen und die Bedürfnisse der Schüler*innen bestmöglich zu erfüllen. Diese Methoden reichen von individuellen Interventionen bis hin zu gruppenbasierten Aktivitäten und partizipativen Ansätzen.

Im Folgenden werden einige der wichtigsten Methoden im Handlungsfeld der Schulsozialarbeit beschrieben:

Beratung und Gesprächsführung

Die individuelle Beratung und Gesprächsführung ist eine grundlegende Methode der Schulsozialarbeit. Sie ermöglicht es, eine vertrauensvolle Beziehung zu den Schüler*innen aufzubauen und sie bei der Bewältigung persönlicher Probleme, Konflikte oder Entscheidungen zu unterstützen. Durch aktives Zuhören, empathisches Verhalten und die Anwendung von bewährten Beratungstechniken kann die Schulsozialarbeiterin den Schüler*innen helfen, ihre eigenen Ressourcen zu aktivieren und Lösungswege zu finden.

Schüler*innen

Einzelfallhilfe: Durch vertrauensvolle Gespräche werden einzelne Schüler*innen bei der Bewältigung persönlicher Probleme, familiärer Herausforderungen oder schulischer Schwierigkeiten unterstützt. Das Büro der Schulsozialarbeiterin wird hierfür hauptsächlich genutzt. Je nach Bedarf können auch weitere Örtlichkeiten hierfür dienen, wie z.B. die Natur. Praxisbeispiele der Arbeit mit den Schüler*innen sind die Entwicklung von Lösungs- und Handlungsstrategien (z.B. Achtsamkeits-training, Lernmethoden, Strukturierung) oder die Arbeit an der Selbst- und Fremdwahrnehmung.
Gruppengespräche: Gruppensitzungen bieten den Schüler*innen die Möglichkeit, sich gegenseitig zu unterstützen, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.
Konfliktgespräche/Streitschlichtung: Hierbei werden Gespräche mit Schüler*innen geführt, um Konflikte zu klären, Streitigkeiten zu schlichten und alternative Konfliktlösungsstrategien zu entwickeln.

Lehrkräfte

Den Lehrkräften wird Unterstützung bei der Analyse und Bewältigung individueller Herausforderungen von Schüler*innen angeboten, sei es in Bezug auf schulische Leistungen, Verhaltensauffälligkeiten oder persönliche Probleme. Der Austausch und die Beratung hierbei erfolgen sowohl im Büro der Schulsozialarbeiterin als auch in Klassenzimmern oder im Lehrerzimmer. Im Umgang mit Klassen werden die Lehrkräfte zu pädagogischen Strategien und Interventionen im Umgang mit Klassen beraten, z.B. bei der Förderung des Klassenklimas, der Prävention von Mobbing oder der Integration von Schüler*innen mit besonderen Bedürfnissen.

Eltern/Erziehungsberechtigte
Eltern und Erziehungsberechtigten wird Unterstützung bei Erziehungsfragen, Familienkonflikten, schulischen Herausforderungen oder der Entwicklung eines unterstützenden familiären Umfelds angeboten. Beispiele für Themen könnten sein: Erziehungsberatung und Umgang mit Konflikten zu Hause, z.B. durch Erarbeitung von Handlungs- und Lösungsstrategien. Förderung der schulischen Motivation der Kinder, Informationen/Weitervermittlung zu Unterstützungsangeboten innerhalb und
außerhalb der Schule, wie z.B. Beratungsstellen, Jugendämtern und Lehrkräften.

Arbeit mit Klassen und Gruppenarbeit

Die Arbeit mit Klassen und Gruppen ist eine wichtige Methode der Schulsozialarbeit, um das Klassenklima zu verbessern, soziale Kompetenzen zu fördern und Konflikte zu bewältigen. An der Schule bietet die Schulsozialarbeiterin folgende verschiedene Angebote im Rahmen der Arbeit mit Klassen an:

Soziales Lernen
Die Lehrkräfte und die Schüler*innen werden dabei unterstützt, gemeinsam z.B. Klassenregeln zu entwickeln, einen Klassenrat einzuführen und soziale Normen zu etablieren, die ein respektvolles und kooperatives Miteinander fördern.

Teambuilding und Gruppendynamik
Durch erlebnisorientierte Übungen und Teamaktivitäten werden der Zusammenhalt und das Vertrauen innerhalb der Klasse gefördert. Beispielangebote könnten sein: Teamspiele, Kooperationsübungen, Rollenspiele und Gesprächsrunden.

Konfliktlösung
Konfliktlösungsstrategien werden gemeinsam mit den Schüler*innen erarbeitet und diese werden dazu befähigt, Konflikte konstruktiv zu bewältigen.

Prävention von Mobbing und Gewalt
In Zusammenarbeit mit Lehrkräften und zu den vorhandenen Präventionsprogrammen rund um Mobbing und Gewalt in der Klasse, werden mit den Schüler*innen gemeinsam diese Themen aufgearbeitet und es werden Strategien entwickelt um Mobbing und Gewalt vorzubeugen. Dies kann durch Informationsveranstaltungen, Rollenspiele oder Sensibilisierungskampagnen geschehen. Ein Beispiel hierfür ist der Einsatz des No-Blame-Approach-Programms.

Krisenintervention
Die Krisenintervention ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Schulsozialarbeit, der darauf abzielt, Schüler*innen in akuten Krisensituationen schnell und angemessen zu unterstützen. Krisensituationen können in verschiedene Formen auftreten, darunter persönliche Krisen, familiäre Notfälle, Suizidgefährdung, Gewalterfahrungen oder plötzliche traumatische Ereignisse. In solchen Momenten ist schnelles und professionelles Handeln erforderlich, damit die Sicherheit und das Wohlbefinden der betroffenen Schüler*innen gewährleistet werden.

Netzwerkarbeit und Kooperation
Die Netzwerkarbeit und Kooperation sind wesentliche Elemente der Schulsozialarbeit, die darauf abzielen, ein unterstützendes Netzwerk von internen und externen Akteur*innen aufzubauen, um die bestmögliche Unterstützung für die Schüler*innen sicherzustellen. Durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Partner*innen kann die Schulsozialarbeiterin Ressourcen bündeln, Fachkompetenzen nutzen und die Reichweite ihrer Unterstützungsangebote erweitern.

Interne Kooperation
Innerhalb der Schule arbeitet die Schulsozialarbeiterin eng mit Lehrkräften, Schulleitung und anderen schulischen Fachkräften zusammen, um ein ganzheitliches Unterstützungssystem für die Schüler*innen zu schaffen. Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit ermöglicht es, die individuellen Bedürfnisse der Schüler*innen besser zu verstehen und gemeinsam geeignete Unterstützungsmaßnahmen zu entwickeln. Beispiele für interne Kooperationsaktivitäten sind der Austausch mit den
Lehrkräften und der Schulleitung, die Teilnahme an schulischen Aktivitäten wie dem Tag der offenen Tür, dem Round Table oder Arbeitsgruppen.

Externe Kooperation
Außerhalb der Schule arbeitet die Schulsozialarbeiterin mit verschiedenen Partner*innen und Organisationen zusammen, um den Schüler*innen zusätzliche Unterstützungsangebote und Ressourcen bereitzustellen. Diese externen Partner*innen können Einrichtungen der Jugendhilfe, Gesundheitsdienste, gemeinnützige Organisationen, lokale Behörden und andere Bildungseinrichtungen sein.

Praxisbeispiele für externe Kooperationsaktivitäten sind:

Zusammenarbeit mit Jugendhilfeeinrichtungen
Die Schulsozialarbeiterin koordiniert die Zusammenarbeit mit Jugendhilfeeinrichtungen wie Jugendzentren, Beratungsstellen oder Therapieeinrichtungen, um Schüler*innen bei Bedarf zusätzliche Unterstützung und Beratung zu ermöglichen. Hierzu gehören u.a. der Jugendtreff in Neckarau, Beratungsstellen der Caritas und der Stadt Mannheim sowie Jugendämter der Stadt Mannheim und Heidelberg.

Netzwerk
Die Schulsozialarbeiterin arbeitet aktuell daran, ein Netzwerk mit weiteren Schulsozialarbeiter*innen im Rhein-Neckar-Kreis aufzubauen. Die Mitglieder des Netzwerks nehmen dann an Treffen teil, um sich mit anderen Fachkräften auszutauschen, Best Practices zu teilen und gemeinsame Projekte zu planen. Zusätzlich kooperiert sie mit der Evangelischen Kirche und deren Angeboten, um die Vielfalt der Unterstützungsmöglichkeiten für die Schüler*innen zu erweitern.

Das Thema Kinderschutz und damit die körperliche, emotionale und sexuelle Unversehrtheit von Kindern ist in der Schule und Jugendhilfe von besonderer Relevanz. Im § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), einem Teil des Bundeskinderschutzgesetzes, sind ausdrücklich die Berufsgruppen der Lehrer*innen und Sozialarbeiter*innen genannt, die bei gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung zu handeln haben.

Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sind die betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie die Erziehungsberechtigten anzusprechen und entsprechende Hilfen anzubieten – sofern hierdurch nicht das Wohl der Kinder (weiter) gefährdet wird. Hierbei sollte die Schulsozialarbeit miteinbezogen werden. Bei Unsicherheiten oder zur weiteren Abklärung erhalten die Beteiligten von „insoweit erfahrenen Fachkräften“, welche bei dem zuständigen Jugendamt kontaktiert werden können, Unterstützung.

Kann oder will die Hilfe nicht angenommen werden oder erfolgt keine positive Veränderung bei Annahme der Hilfe, wird das Jugendamt informiert. Sollte es sich um eine akute Kindeswohlgefährdung handeln, bei welcher es um Leib und Leben geht, so ist das Jugendamt sofort einzuschalten.

In allen Fällen von Kindeswohlgefährdung ist der Datenschutz per Gesetz, Bundeskinderschutzgesetz (KKG), Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, § 4 in Verbindung mit StGB § 34 (Rechtfertigender Notstand), außer Kraft gesetzt.

Der Bereich des Vertrauens- und Datenschutzes nimmt in der Schulsozialarbeit eine zentrale Rolle ein, da sensible Informationen über Schüler*innen und ihre Familien verarbeitet werden. Es ist von höchster Bedeutung, dass diese Informationen angemessen geschützt und vertraulich behandelt werden, um das Vertrauen der Betroffenen zu wahren und gesetzliche Bestimmungen einzuhalten.

Datenschutzbestimmungen
In der Schulsozialarbeit müssen die geltenden Datenschutzbestimmungen strikt eingehalten werden. Dies schließt insbesondere die Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs (SGB) VIII (Kinder- und Jugendhilfe), § 35 SGB I (Allgemeine Vorschriften über Sozialleistungen) sowie §§ 67 ff. SGB X (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz) ein. Diese Vorschriften regeln den Umgang mit personenbezogenen Daten und stellen sicher, dass diese nur für den vorgesehenen Zweck verwendet und angemessen geschützt werden.

Vertraulichkeit
Die Schulsozialarbeit unterliegt einem erhöhten Vertrauensschutz gemäß § 203 Strafgesetzbuch (StGB). Dies bedeutet, dass alle im Rahmen der Beratung und Betreuung erlangten Informationen streng vertraulich behandelt werden müssen. Schulsozialarbeiter*innen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen vertrauliche Informationen nur im Rahmen gesetzlich vorgesehener Ausnahmen weitergeben, beispielsweise bei akuter Gefährdung von Leib und Leben oder bei Einwilligung der betroffenen Personen. Die Einhaltung von Vertraulichkeit und Datenschutz in der Schulsozialarbeit ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine ethische Grundvoraussetzung für eine vertrauensvolle Beziehung zu den Schüler*innen und ihren Familien. Durch die konsequente Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen werden das Vertrauen gestärkt und die Integrität der Schulsozialarbeit gewahrt.

Um eine kontinuierliche qualitative Weiterentwicklung und Sicherung der Schulsozialarbeit zu gewährleisten, werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

Fort- und Weiterbildung sowie Supervision
Die Schulsozialarbeiterin hat die Möglichkeit zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und zu kollegialem Austausch. Dies ermöglicht es ihr, ihre Fachkompetenzen zu erweitern, neue Interventionstechniken zu erlernen und professionelle Herausforderungen zu reflektieren. Zusätzlich ist die aktive Teilnahme am Arbeitskreis Schulsozialarbeit ein wichtiger Bestandteil, um sich mit Kolleg*innen auszutauschen, Best Practices zu teilen und gemeinsame Herausforderungen anzugehen.

Dokumentation und statistische Erfassung
Eine sorgfältige Dokumentation und statistische Erfassung der durchgeführten Interventionen ist essenziell für die Qualitätssicherung. Durch die systematische Erfassung von Daten können Trends und Entwicklungen erkannt, der Erfolg von Maßnahmen überprüft und gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen werden, um die Wirksamkeit der Schulsozialarbeit zu optimieren. Zu Beginn jedes Schuljahres wird ein Jahresbericht hierzu erstellt, der in der ersten Gesamtkonferenz des Schuljahres
dem Kollegium erläutert wird.

Regelmäßiger Austausch mit der Schul- und Verwaltungsleitung
Mindestens einmal im Jahr finden Austauschgespräche zwischen der Schulsozialarbeiterin und der Schul- sowie Verwaltungsleitung statt. In diesen Gesprächen werden Erfolge, Herausforderungen und zukünftige Entwicklungen der Schulsozialarbeit reflektiert und besprochen. Dies dient dazu, eine enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren sicherzustellen und die strategische Ausrichtung der Schulsozialarbeit an den Bedürfnissen der Schule anzupassen.

Partizipation der Zielgruppe
Die Einbeziehung der Schüler*innen, Lehrkräfte und Eltern in den Prozess der Qualitätssicherung ist von großer Bedeutung. Durch zukünftige regelmäßige Feedbackrunden, Befragungen und partizipative Evaluationsverfahren werden die Bedürfnisse und Perspektiven der Zielgruppe berücksichtigt und in die Weiterentwicklung der Angebote integriert. Dies trägt dazu bei, dass die Schulsozialarbeit praxisnah und bedarfsgerecht gestaltet wird.

Durch die konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen wird eine hohe Qualität und Professionalität in der Schulsozialarbeit gewährleistet, die einen nachhaltigen Beitrag zur Förderung des Wohlbefindens und der Entwicklung der Schüler*innen leistet.

Das Konzept wird, je nach aktuellen Erfordernissen und Veränderungen, unter Beteiligung aller Kooperationspartner*innen fortgeschrieben.

Stand: April 2024