Schulordnung

Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern sind nachdrücklich aufgerufen, bei der Gestaltung des Schullebens zusammenzuwirken und Verantwortung zu übernehmen.

Diese Schulordnung soll das Zusammenwirken aller am Schulleben Beteiligten regeln und erleichtern. Soziales Verhalten, gegenseitige Achtung, Toleranz, Verzicht auf jegliche Gewalt, Mitverantwortung und umweltbewusstes Verhalten werden von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft als Voraussetzung für ein gutes Schulklima anerkannt. Damit alle ihre Aufgaben im Schulleben erfüllen können, müssen die folgenden Grundsätze im Verhalten und im Umgang miteinander beachtet werden.

2.1 Alle am Schulleben Beteiligten zeigen in der Schule Bereitschaft zu konstruktivem Lernen und Lehren, haben daher ein Recht auf störungsfreien Unterricht.

2.2 Gewalt, gleichgültig in welcher Form (körperlich oder verbal), wird am Johann-Sebastian-Bach-Gymnasium nicht geduldet. Schüler*innen sowie Lehrer*innen stellen sich aufkommenden Konflikten und sind bereit, aufeinander zuzugehen. Kritik wird sachlich und konstruktiv geäußert und hat stets zum Ziel, faire Lösungen zu finden und den anderen nicht zu verletzen.

2.3 Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft halten die Schule und das Schulgelände sauber.

2.4 Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft ist verpflichtet, das Schulgebäude und jegliche Einrichtungsgegenstände der Schule zu schonen sowie die Bücher, Medien und Materialien, die von der Schule zur Verfügung gestellt werden, pfleglich zu behandeln. Dasselbe gilt für die genutzten Sporteinrichtungen. Das Eigentum von Mitschüler*innen ist zu achten.

2.5 Die Schüler*innen schalten ihre Smartphones mit Betreten des Schulgeländes ab bzw. versetzen diese in den Flugmodus und verwahren sie in der Schultasche.

2.5.1 Ab Klasse 8 darf das Smartphone in der Mittagspause benutzt werden. Im Mensabereich (innen und außen) bleibt das Smartphone in der Tasche.

2.5.2 Die Schüler*innen der Oberstufe (Klasse 11, Kursstufe 1 und 2) dürfen ihre Smartphones in Freistunden verwenden.

2.5.3 In Notfällen darf das Smartphone immer verwendet werden, um z.B. Hilfe zu holen.

2.5.4 Verstöße gegen die Smartphone-Ordnung können mit Maßnahmen zwischen Ermahnungen und Abnahme des Smartphones bis zum Ende der Pause oder der Unterrichtsstunde geahndet werden.

2.5.5 Bei wiederholten Verstößen gegen die Smartphone-Ordnung wird das Smartphone durch den Schüler/die Schülerin ausgeschaltet, an einem sicheren Ort (z. B. Front Office) verwahrt und die Eltern werden hierüber verständigt. Das Smartphone wird am Ende des Schultages wieder ausgehändigt.

2.5.6 Bei schwerwiegendem Missbrauch (z. B. Mobbing, unerlaubte Bild- und Tonaufzeichnungen oder Verstrickung in illegale Aktivitäten) wird das durch den Schüler/die Schülerin ausgeschaltete Smartphone an einem sicheren Ort verwahrt (z. B. Front Office) und den Erziehungsberechtigen nur im persönlichen Gespräch von der Lehrkraft/der Schulleitung ausgehändigt.

2.6 Das Tragen von Kopfhörern ist auf dem Schulgelände nur dann erlaubt, wenn die Lehrkraft eine entsprechende Arbeitsanweisung erteilt.

2.7 Rauchen ist auf dem Schulgelände verboten. Die außerhalb des Schulgeländes rauchenden Schüler*innen sorgen selbstständig für Ordnung und Sauberkeit an diesem Platz und achten auf den nachbarschaftlichen Frieden.

2.8 Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol und anderen Drogen sind verboten. Bei besonderen Anlässen können alkoholische Getränke in verantwortlichem Maß nach Absprache mit der Schulleitung und gemäß geltender Zusatzvereinbarungen ausgeschenkt werden.

2.9 Da es sich beim Johann-Sebastian-Bach-Gymnasium um eine Bildungseinrichtung mit einem besonderen Erziehungsauftrag handelt, tragen alle Mitglieder der Schulgemeinschaft eine dem Schulbesuch angemessene Kleidung.

3.1 Betreten der Schulgebäude
Die Schulgebäude dürfen von den Schüler*innen erst ab 7:35 Uhr betreten werden. Schüler*innen, deren Unterricht zu einer späteren Stunde beginnt, halten sich in der Cafeteria auf.

3.2 Beginn des Unterrichts
Der Unterricht der ersten Stunde beginnt um 7:50 Uhr; hierzu ist es notwendig, dass die Schüler*innen mit dem Läuten um 7:45 Uhr (bzw. vor dem Nachmittagsunterricht um 13:50 Uhr) im Klassenzimmer oder vor dem Fachraum anwesend sind. Um den Beginn der Morgenandacht um 7:50 Uhr sicherzustellen, holen die Lehrkräfte der ersten Stunde die Schüler*innen der Klassen 5 – 11 im Klassenzimmer oder Fachraum ab.

3.3 Hofpausen
In den Hofpausen um 9:35 Uhr und 11:25 Uhr suchen alle Schüler*innen den Schulhof zügig auf. Dies gilt nicht bei schlechter Witterung (Regen, Schnee). Die Schüler*innen verlassen den Schulhof nach dem Läuten um 9.45 Uhr und 11.35 Uhr, damit die Einhaltung der Unterrichtszeiten gewährleistet ist. Beim Wechsel der Gebäude nehmen die Schüler*innen ihre Sport- und Schultaschen mit in den Schulhof. Der Toilettengang während der großen Pausen ist nur im Foyer des Hauptgebäudes (EG), in den Thementoiletten im 1. OG des Erweiterungsbaus, im Bucer-Haus (UG) und im Mensa-Gebäude (UG) möglich. Die Toiletten in den oberen Stockwerken des Haupthauses dürfen nicht genutzt werden. Während der Hofpausen (vom Stundenende bis zum Läuten) ist das Aufsuchen des Lehrer*innenzimmers nicht erlaubt.

3.4 Verlassen des Schulgeländes
Die Schüler*innen der Klassenstufe 11 und der Kursstufe dürfen das Schulgelände verlassen. Die Schüler*innen der Klassen 5 – 10 dürfen aus versicherungsrechtlichen Gründen während des Unterrichts, der 5-Minuten-Pausen und der Hofpausen das Schulgelände nicht verlassen.

3.5 Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Mit dem Beginn der Unterrichtszeit gehen die Schüler*innen in ihren Unterrichtsraum, schließen die Tür und legen ihre Unterrichtsmaterialien bereit, auch wenn die Lehrkraft noch nicht anwesend ist.

3.6 Sollte fünf Minuten nach Beginn der Stunde noch keine Lehrkraft in der Klasse sein, so fragen die Klassensprecher*innen zuerst im Lehrerzimmer und dann gegebenenfalls im Front Office nach. Die übrigen Schüler*innen bleiben im Klassenzimmer.

3.7 Essen, Kaugummikauen und das Tragen von Kopfbedeckungen jeglicher Art sind im Unterricht nicht gestattet. Es liegt im Ermessen der Lehrkraft, angemessene Trinkpausen einzuräumen.

3.8 Die Klassen und Kurse, die einen Raum verlassen, sorgen für Ordnung und Sauberkeit (Fenster schließen, Licht ausschalten, Tische und Boden säubern, Tafel putzen). Sämtlicher Müll wird ordnungsgemäß getrennt und in den dafür vorgesehenen Behältnissen in den Fluren bzw. den Müllcontainern im Hof entsorgt. Nach Unterrichtsschluss schließt die Lehrkraft das Klassenzimmer ab.

3.9 Halten sich Schüler*innen während der Unterrichtszeit im Schulgebäude in den Fluren oder auf dem Schulgelände auf, verhalten sie sich so leise, dass der Unterricht nicht gestört wird.

3.10 Das Studienhaus ist ein Ort der besonderen Eigenverantwortung. Die Räume dürfen im Rahmen von Freistunden und in der Mittagspause zum Arbeiten genutzt werden. In den Räumen des Studienhauses ist das Essen nicht erlaubt. Jede*r ist für die Ordnung in den Räumen und einen pfleglichen Umgang mit den Materialien verantwortlich.

4.1 In besonderen Räumlichkeiten (Computerräume, Fachräume, Bibliothek, Mensa, Cafeteria) gelten die jeweils getroffenen Regelungen.

4.2 Aufbewahrung der Fahrräder/Zweiräder
Für die Aufbewahrung der Fahrräder/Zweiräder während der Unterrichtszeit stehen Ständer auf dem Schulhof zu Verfügung. Wenn diese voll belegt sind, dürfen Fahrräder ausnahmsweise und umsturzsicher außerhalb der Fahrradständer abgestellt werden.

4.3 Aushänge, Druckschriften und Flugblätter
Für das Anbringen von Aushängen, Druckschriften und Flugblättern stehen lediglich die dafür vorgesehenen schwarzen Bretter und Flächen zur Verfügung. Sowohl das Aushängen von Schriften als auch die Verteilung und der Verkauf von Druckschriften und Flugblättern bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung. Ausgenommen hiervon sind Druckschriften und Flugblätter der SMV. Anschläge an den SMV-Plakatwänden bedürfen der Genehmigung der SMV.

4.4 Umgang mit digitalen Medien

4.4.1 Das Arbeiten mit privaten digitalen Endgeräten (Tablets oder Laptops) im Unterricht wird unter Einhaltung der Mediennutzungsvereinbarung ab Klasse 8 erlaubt. Ebenso dürfen Smartphones im Unterricht ab Klasse 8 eingesetzt werden, wenn die Lehrkraft es erlaubt.

4.4.2 Auf mehrtägigen Klassenfahrten der Jahrgangsstufen 5 und 6 werden von Schüler*innen keine Smartphones mitgenommen. Bei Klassenfahrten ab Klasse 7 liegt die Regelung im Ermessen der begleitenden Lehrkräfte.

4.4.3 Die Mitglieder der Schulgemeinschaft des Johann-Sebastian-Bach-Gymnasiums beachten die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen. Sie machen und veröffentlichen keine Fotos, Videos oder Tonaufnahmen ohne Genehmigung der abgebildeten bzw. zu hörenden Personen. Ebenso beachten sie die entsprechenden Urheberrechte an Fotos, Videos oder Tonaufnahmen.

4.4.4 Die Mitglieder der Schulgemeinschaft gehen respektvoll miteinander um und beleidigen oder beschimpfen sich nicht gegenseitig.

4.4.5 Sie verbreiten keine Gerüchte, Lügen oder Gemeinheiten über andere Personen.

4.4.6 Sie dulden kein Cybermobbing und schauen nicht weg, wenn andere Opfer von Cybermobbing werden.

Mannheim, den 23. November 2023

Heike Frauenknecht  Schulleiterin
Dr. Christoph Janke  Elternbeiratsvorsitzender
Kijaron Bartens  Schülersprecher

Diese Schulordnung tritt am 1. Dezember 2023 in Kraft.