Unsere Schulbibliothek

Die Schulbibliothek „Buch am Bach“ lädt Schüler*innen, Lehrer*innen und Besucher*innen aus der Umgebung zum Schmökern und Verweilen ein. Wir bieten einen Arbeitsraum, unterstützen bei Referaten oder Schulprojekten und stellen unseren Bestand natürlich auch schulfremden Interessierten zur Verfügung.

Kontakt
0621 844 76 36
bibliothek@bachgymnasium.de          

Ansprechpartnerinnen
Katharina Nix
Dietlinde Leins

Ort
Studienhaus, Erdgeschoss          

Anschrift
Schulstraße 5, 68199 Mannheim

Online-Katalog
bibliothek.bachgymnasium.de

Öffnungszeiten in der Schulzeit:
Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag von 08:00 bis 15:00 Uhr

Über die Sommerferien hat die Bibliothek geschlossen.

Medienangebot

  • Kinder- und Jugendliteratur ab der 5. Klasse
  • Erzählungen für Kleinkinder und Erstleser*innen
  • Belletristik, Zeitschriften und Sachbücher für die Oberstufe und Erwachsene
  • Musik-CDs und Hörbücher für Kinder und Jugendliche
  • Präsenzbestand der Schulbücher aller Fächer und Klassen

Die Bibliothek bietet aktuell etwa 4000 frei verfügbare Medien an und wird ständig erweitert. Unser Onlinekatalog enthält den gesamten Bestand. Dort kann auch das individuelle Benutzerkonto eingesehen werden, Medien können selbstständig vorbestellt oder bereits entliehene Medien verlängert werden. Anschaffungswünsche und Ideen nimmt das Team von Buch am Bach gerne entgegen. Auch Bücherspenden im kleinen Rahmen sind willkommen.

Ausleihe und Onlineangebote

Zur Leihe von Medien brauchen Besucher einen gültigen Schüler*innen- oder Büchereiausweis. Es können beliebig viele Bücher ausgeliehen werden. Nutzer außerhalb der Schulgemeinschaft zahlen eine Jahresgebühr von 6 Euro (siehe Nutzungsordnung). Die Medien können je nach Medium zwischen zwei und vier Wochen lang entliehen und maximal zweimal verlängert werden.

Schüler*innen des Bach-Gymnasiums können in der Bibliothek einen kostenfreien Zugang zur Onlineenzyklopädie Brockhaus bekommen. Alle Informationen sind zitierfähig und bestens zur Vorbereitung von Referaten, Präsentationen und wissenschaftlichen Arbeiten geeignet.

Außerdem nimmt die Bibliothek an Antolin teil, ein Online-Programm zur Leseförderung von Klasse 1 bis 10. Es überprüft das Textverständnis durch Quizfragen zu Buchinhalten. Alle Infos und Zugänge zu Antolin bekommen die Schüler*innen ebenfalls in der Schulbibliothek.

Nachrichten

Benutzungsordnung der Schulbibliothek

Die Schulbibliothek des Bach-Gymnasiums steht allen Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern und Einwohnern Neckaraus offen. Auch Einwohner*innen anderer Städte und Gemeinden können zur Nutzung zugelassen werden. Sie richtet sich vorrangig an Schüler*innen und dient der Information, der schulischen und allgemeinen Bildung und der Freizeitgestaltung. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekanntgemacht und können auf Grund schulischer Notwendigkeiten jederzeit geändert werden.

Die Medien in der Schulbibliothek umfassen Bücher, Zeitschriften und Zeitungen. Es dürfen unbegrenzt viele Medien ausgeliehen werden. Die Ausleihe erfolgt gegen Vorlage eines gültigen Schüler*innenausweises oder Bibliotheksausweises. Für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises ist ein Personalausweis vorzulegen. Minderjährige unter 18 Jahren benötigen die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters. Der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar. Namens- und/oder Adressänderungen oder Verlust sind dem Bibliothekspersonal zeitnah mitzuteilen. Die Leihfrist für Bücher beträgt 4 Wochen, für Zeitschriften 2 Wochen und kann jeweils zweimal verlängert werden, so lange keine Vormerkung für den betreffenden Titel vorliegt. Zeitungen liegen in den Räumen der Bibliothek aus und können nicht ausgeliehen werden. Die Bibliothek kann in bestimmten Fällen die Leihfristen anpassen. Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Entliehene Medien können vorbestellt werden. Der Nutzer wird benachrichtigt, sobald das vorgemerkte Medium zur Abholung bereitliegt.

Die Benutzung der Medien in den Räumen der Bibliothek ist grundsätzlich unentgeltlich, für die Entleihung von Medien werden Ausleihgebühren erhoben. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von den Ausleihgebühren ausgenommen, für Nutzer ab 18 Jahren, die nicht der Schülerschaft oder dem Lehrerkollegium des JSBG angehören, beträgt die Jahresgebühr 6 Euro. Die Jahresgebühr ist vom Tag der Zahlung an 12 Monate gültig. Bei verspäteter Rückgabe wird keine Säumnisgebühr fällig. Es werden lediglich Erinnerungen per Mail verschickt. Die verspäteten Medien sollten danach unverzüglich verlängert oder abgegeben werden.

Es wird gebeten, die Medien schonend und sachgerecht zu behandeln. Der Nutzer haftet für Schäden oder Verunreinigungen, die nach der Rückgabe am Medium festgestellt werden. Auf Schäden, die bereits bei Entleihung des Medium bestehen, ist das Bibliothekspersonal hinzuweisen. Bei Verlust oder Totalbeschädigung des Mediums haftet der Nutzer auf Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

Während des Aufenthaltes in der Bibliothek hat sich jeder so zu verhalten, dass andere Nutzer*innen nicht gestört oder behindert werden. Wir bitten darum, die Handys leise zu stellen und außerhalb der Bibliotheksräume zu telefonieren. Auf dem gesamten Schulgelände wie in der Bibliothek besteht generelles Rauchverbot. Die Einrichtung und die Medien sind sachgerecht zu behandeln. Den Anordnungen des Bibliothekspersonals ist jederzeit Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Benutzungsordnung oder Anordnungen des Bibliothekspersonals verstoßen, können von der Bibliothek auf Dauer oder für begrenzte Zeit von der Benutzung, der Ausleihe und/oder dem Aufenthalt in der Bibliothek ausgeschlossen werden.

Zur Abwicklung des Ausleihverfahrens speichert und verarbeitet die Schulbibliothek unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen folgende personenbezogene Daten: Familienname, Vorname, Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum; bei Minderjährigen die Namen und Adressen der Erziehungsberechtigten.

Die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die den Nutzern bei Gebrauch der Bibliotheksräume und Eingänge sowie der zur Verfügung gestellten Gegenstände entstehen, wird ausgeschlossen. Für eingebrachte Wertsachen, Geld und Kleidung wird keine Haftung übernommen.

Im Übrigen gilt die Schul- und Hausordnung des Johann-Sebastian-Bach-Gymnasiums

Die Benutzungsordnung tritt am 01.03.2022 in Kraft.

Schulcampus

1

Haus der Künste

ehemals Ott-Heinrich-Stift

2

Studienhaus

ehemals Ott-Heinrich-Stift

3

Haupthaus

Erweiterungsbau

4

Haupthaus

5

Haus der Naturwissenschaften

ehemals Martin-Bucer-Haus

6

Matthäuskirche

7

Mensa

Haus der Künste, EG


8

Bibliothek

Studienhaus, EG

9

Aula

Haupthaus, Erweiterungsbau, 3.OG


10

Lehrerzimmer

Haupthaus, Raum 2.08/2.10


11

Verwaltung

Haupthaus, Raum 1.01


12

Sekretariat & Schulleitung

Haupthaus, Raum 2.04